






Der Rettungsdienst in Deutschland ist in allen Bundesländern eine staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zur Gefahrenabwehr gehören neben dem Rettungsdienst die Bereiche Polizei und Feuerwehr. Je nach Bundesland ist der Rettungsdienst unterschiedlich organisiert, wobei in den alten Bundesländern die Organisation in Anlehnung an die Verwaltungsstrukturen erfolgt, die von den Besatzungsmächten nach dem Kriege geschaffen wurden. In der alten DDR war der Rettungsdienst nicht Teil der Gefahrenabwehr, sondern gemeinsam mit den Kliniken, Ärzten und dem öffentlichen Gesundheitswesen dem Gesundheitsbereich zugeordnet. Nach der Wende wurden die Verwaltungsstrukturen zerschlagen und jedes beratende Alt-Bundesland brachte seine Verwaltungsstruktur in das neue Bundesland ein, so dass heute dort der Rettungsdienst ebenfalls Teil der Gefahrenabwehr ist. 
Die Anlehnung an die Gefahrenabwehr legt es nahe, dass der Rettungsdienst ebenso wie die anderen Teile der Gefahrenabwehr Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz beim Innenministerium angesiedelt sind, jedoch hat etwa die Hälfte der Bundesländer den Rettungsdienst in die Zuständigkeit der Gesundheits- bzw. Sozialministerien verlagert. 
Ein deutliches Unterscheidungsmerkmal des Rettungsdienstes gegenüber den anderen Gefahrenabwehrorganisationen ist, dass Polizei und Feuerwehr aus Steuermitteln finanziert werden, während Rettungsdienstleistungen direkt dem Bürger bzw. seiner Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden. 
Mit Einführung der modernen Wiederbelebungstechniken gewann im Bereich Rettungsdienst der Zeitfaktor deutlich an Bedeutung, da die Möglichkeiten der modernen Notfallmedizin nur dann wirken können, wenn sie innerhalb eines definierten Zeitfensters zum Einsatz kommen. Wissenschaftlich gesichert ist das für den akuten Herz-Kreislaufstillstand. Hier haben Wiederbelebungsmaßnahmen den größten Erfolg, wenn sie innerhalb der ersten 5 min wirksam begonnen werden. Beginnt man in der ersten Minute nach Eintreten des Herz-Kreislaufstillstandes mit ersten Maßnahmen können mehr als 80% gerettet werden, nach 5 Minuten sind es weniger als 50% und nach 8 min ist folgenloses Überleben nur noch in Ausnahmefällen zu beobachten. 
Somit gewinnt die Frist vom Eintritt des Notfalles, speziell des akuten Kreislaufstillstandes, bis zum wirksamen Beginn der ersten Maßnahmen eine herausragende Bedeutung. Jede Minute, die unter 8 min mit Wiederbelebungsmaßnahme begonnen werden kann, verdoppeln demnach die Chance auf folgenloses Überleben (LECHLEUTHNER, 1998). 
Blickt man in die Deutsche Rettungsdienstlandschaft und lässt den Rauch der Selbstbelobigung über das hervorragende Deutsche Rettungswesen, das modellhaft, weltweit Anklang findet, etwas verziehen, ist unschwer erkennbar, dass Hilfsfristen (in der Regel unterschiedlicher Definition) von 8 min und länger in den Rettungsgesetzen zwar ein rasches Eintreffen garantieren sollen, aber eben bereits jenseits des medizinisch vorgegebenen Zeitfensters für den schlimmsten medizinischen Notfall, den Herz-Kreislaufstillstand, liegen. Die geringen Erfolgsraten von meist unter 10 % aller Wiederbelebungen sind deshalb nicht verwunderlich. Es muss somit realistischerweise festgehalten werden, dass der Rettungsdienst in Deutschland zwar personell und gerätemäßig für den akuten Herz-Kreislaufstillstand ausgerüstet, jedoch mit Hilfsfristen von mehr als 8 min nicht dafür ausgelegt ist. Der zeitliche Ablauf eines medizinischen Notfalles macht dies deutlich: Nach dem Kollaps des Patienten benötigen die Umstehenden (Angehörige, Kollegen, Freunde) etwa 1 min, bis sie realisiert haben, dass der Patient in Not ist. Danach beginnt die Suche nach einem Telefon und nach der richtigen Nummer. Leider gibt es in Deutschland noch immer eine Vielzahl verschiedenster Nummern für den Rettungsdienst und daneben noch zahlreiche andere Telefonnummern, hinter denen sich "medizinische Dienstleistungen" im weitesten Sinne verbergen. 
Des Weiteren denken trotz der enormen Fortschritte im Rettungswesen viele Bürger noch immer, dass "ein Arzt" bereits genüge, um die akute Lebensgefahr in diesen Fällen abzuwenden und versuchen den Hausarzt zu erreichen. Wurde dann endlich die richtige Nummer gefunden, benötigen die Übermittlung der Daten und die Disposition des richtigen Rettungsmittels etwa weitere 1-2 min. Rechnet man dann die Fahrzeit hinzu, stellt man fest, dass selbst in Großstädten eine reine Fahrzeit von 5 min für mehr als 80% der Fälle nur dann einhaltbar ist, wenn die Rettungswagendichte erheblich zunähme. Da die Rettungskräfte (Rettungswagen und Notärzte) für kurze Eintreffzeiten mit Kostenaufwand vorgehalten werden müssen, zeigt sich, dass die Hilfsfrist für Rettungsmittel ein direkter finanzieller Faktor ist. Dabei gilt, dass der Halbierung der Hilfsfrist (z.B. von 12 auf 6 min) ein exponentiell steigender finanzieller Aufwand folgt (LECHLEUTHNER, 1998). 
Die in den Gesetzen angegebenen Hilfsfristen sind deshalb nur Planungsgrößen, die den Aufbau und den Umfang eines sowohl finanziellen als auch aus der Geographie heraus machbaren Kompromiss darstellen. Alles was zur Verkürzung der Hilfsfrist, also von Kollaps bis zum Beginn der wirksamen Maßnahmen, beiträgt, ist deshalb begrüßenswert und sinnvoll. 



Da in vielen Ländern der Rettungsdienst bei der Gefahrenabwehr (Polizei, Feuerwehr) angesiedelt ist, tritt er häufig auch als Mischform auf. D.h. dass es in einigen Städten der Welt Polizeien gibt, die den Rettungsdienst mitmachen; ebenso gibt es auch Feuerwehren, die Polizeiaufgaben wahrnehmen. Die häufigste Mischform ist aber, dass der Rettungsdienst in die Feuerwehr integriert ist. 
Der Ursprung, Feuerwehrfahrzeuge als "Ersthelfer" (First Responder) zu medizinischen Notfällen zu entsenden, stammt aus den USA. Auch in Deutschland finden sich immer mehr Ersthelfer Systeme, die in Anlehnung an die internationalen Vorbilder auch als "First Responder" Systeme bezeichnet werden. Da verschiedene, sehr unterschiedlich organisierte und finanzierte Systeme existieren, ist eine Unterscheidung durch die synonyme Bezeichnung "First Responder" schwierig. Bürger und Organisationen fragen sich deshalb, ob das nicht alles das gleiche ist, ob das nicht auch am eigenen Ort einrichtbar ist, wie das finanziert wird und ob es nicht zur Kostensenkung im Rettungswesen beitragen kann. 



Bereits seit Jahren nehmen die Einsätze im Rettungsdienst kontinuierlich zu (jährlich 6-7%, LECHLEUTHNER, 1998). Durch den steigenden Kostendruck konnten aber etwa seit Anfang der 90iger Jahre nicht beliebig neue, hauptamtliche Rettungsmittel eingerichtet werden. Etwa ab dieser Zeit finden sich in deutschen Großstädten zunehmend Berufsfeuerwehren, die zur Spitzenabdeckung Brandschutzfahrzeuge mit medizinischen Rettungsgeräten bestückt zu medizinische Notfälle entsenden. In Anlehnung an das amerikanische Vorbild werden diese Einsätze auch hier häufig als "First Response" bezeichnet. 
Dieses erste Modell repräsentiert die "First Responder" von Systemen, in denen hauptamtliche Kräfte im Rotationsverfahren verschiedene Aufgaben (multifunktional) wahrnehmen und bei Fehlen des Rettungswagens die anderen Kräfte (z.B. Löschfahrzeug) zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls vorab dorthin entsandt werden. 
Diese Möglichkeit ergibt sich aus den Rahmenbedingungen, die für alle Sicherheitsdienste typisch sind:
- Mobilität durch Fahrzeuge
- Erreichbarkeit und Steuerungsfähigkeit über eine Leitstelle
- Alarmierungs- und Kommunikationssysteme mit Funk und Piepsern
- Hoher Organisationsgrad des Personals
- Verantwortung (Trägerschaft) und Durchführung in einer Hand (Kommune)

In Mischsystemen ist die Multifunktionalität das beherrschende Element, die durch Wechseldienste zum Tragen kommt. Auch bei reinen Rettungsdiensten, die keine Anbindung an eine andere Organisation der Gefahrenabwehr haben (z.B. BRK in Bayern) existiert Multifunktionalität durch gleichzeitige Verwendung in der Notfallrettung und im Krankentransport. 
Es liegt deshalb bei Mischsystemen von Anfang an nahe, dass das gleiche Personal, das lediglich auf verschiedenen Fahrzeugen mit verschiedenen Aufgaben rotiert, auch dann bei der anderen Aufgabe unterstützt, wenn diese anderweitig im Einsatz sind. Das heißt bezogen auf den Rettungsdienst, dass dort wo die lokalen Rettungsfahrzeuge vergeben sind, die vorhandenen Löschfahrzeuge und Drehleitern mit gleichem Personal zu einem medizinischen Notfall entsandt werden, damit Zeit sparen helfen, und somit zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls beitragen. Dazu ist es erforderlich, diese Fahrzeuge auch mit medizinischen Geräten auszustatten. Da dies gleichzeitig auch im umgekehrten Falle funktionieren muss, gibt es überall in Mischsystemen auch Multifunktionsfahrzeuge mit technischen, medizinischen und anderen Sondergeräten. Ein plakatives Beispiel dafür ist ein Rettungswagen der Feuerwehr Santo Domingo (Dominikanische Republik), der mit Taucherausrüstung, Defibrillator, medizinischer Ausrüstung, Feuerlöschern und hydraulischen Spreizern bestückt ist und auch Patienten problemlos transportieren kann. 
Im deutschen Modell 1 Systemen mit First Responder handelt es sich in der Regel um Fahrzeuge, die nicht im regulären Rettungsdienst vorgehalten werden, sondern für Brandschutz oder Technik, aber vom gleichen Personal besetzt werden und zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls beitragen können. 
Merkmale dieses Modell 1 sind:
- Das Personal ist üblicherweise Organisationsbestandteil des Trägers des Rettungsdienstes bzw. einer mitwirkenden Organisation und es besteht arbeitsrechtliche Steuerungsmöglichkeit.
- Das Personal verfügt durch Multifunktionalität über die gleiche Qualifikation und (meist) den gleichen Trainingsstand, wie die Kräfte des regulären Rettungsdienstes.
- Die entsandten Kräfte haben hauptamtlich eine andere Aufgabe (z.B. Brandschutz, Krankentransport) und sind nicht im Rettungsdienstbedarfsplan für Notfallrettung enthalten.


Beim zweiten Modell handelt es sich um organisierte Ersthelfer ("First Responder"), die nicht als hauptamtliche Kräfte, sondern auf freiwilliger Basis im Rettungsdienst mitwirken. 



In diesem Modell werden freiwillige Kräfte über ein Organisationssystem (Leitstelle, Piepser, Sonderrechte) zu medizinischen Notfällen entsandt. Die Alarmierung wird dabei von der regulären Rettungsleitstelle entweder direkt oder mittelbar (z.B. Krankenwagenleitstelle, Leitstelle der freiwilligen Feuerwehr, etc.) durchgeführt. 
Es handelt sich dabei um freiwillige Kräfte, die keineswegs ansonsten hauptamtlich im Rettungsdienst tätig sein müssen. Vielmehr kann es sich dabei um ehrenamtliches Personal mit niedrigerer Qualifikation handeln als im regulären Rettungsdienst eingesetzt wird. Beispielsweise um Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren mit Zusatzausbildung, freiwillige Mitglieder einer Hilfsorganisation (z.B. in Bayern "Helfer vor Ort" des BRK) oder andere. Es kommen aber auch niedergelassene Ärzte in Betracht, die in abgelegeneren Orten die Bereitschaft äußern, sich bei Notfällen alarmieren zu lassen und als "ärztliche First Responder" zum Einsatzort vorab fahren (KNAPP 1997). 
Kennzeichen dieser freiwilligen First Responder sind:
- Es handelt sich um freiwillige Kräfte unterschiedlicher medizinischer Qualifikation, die sich bereit erklären auf Anforderung durch die Rettungsleitstelle zu medizinischen Notfällen zu fahren und durch erste Hilfe das therapiefreie Intervall zu verkürzen, bis reguläre Rettungsdienstkräfte eintreffen.
- Das Vorhandensein ist beliebig. Es besteht keine verpflichtende Verfügbarkeit.




Medizinische Leistungen
Die medizinischen Leistungen eines First-Responder-Systems sind sehr unterschiedlich. Sie sind abhängig vom Ausbildungs- und Trainingsstand der Ersthelfer und vom zur Verfügung stehenden Gerät. Sie reichen von einfachen erste Hilfemaßnahmen und Betreuung bis hin zur Frühdefibrillation. Auch Medikamente werden auf einigen Systemen vorgehalten. 
Inzwischen sind folgende Graduierungen zu beobachten
- Basismaßnahmen und Maßnahmen der ersten Hilfe
- Basismaßnahmen mit Beatmungshilfen und Absauggeräten
- Ausrüstung, die annähernd einem RTW gleicht
- Halbautomatische Defibrillatoren, Medikamente, etc.
- Eigenes Fahrzeug, spezifisch für First Response Einsätze

Beschaffung der Ausrüstung und Umfang hängen von der Zusammensetzung der Mitarbeiter in der lokalen Organisation ab. Je mehr Mitarbeiter auch im Hauptberuf im professionellen Rettungsdienst tätig sind, umso größer sind auch die Tendenzen, die eigene First Response Einheit höherwertig auszurüsten. Material, Geräte und eventuell auch Fahrzeuge werden dann mit Hilfe von Sponsoren realisiert. Ist ein engagierter Arzt Mitglied der Organisation, so werden oft auch umfangreiche Trainingsprogramme eingerichtet und durchgeführt. 
An der anderen Seite des Spektrums, also in den Organisationen, in denen kaum hauptamtliches Rettungsdienstpersonal vorhanden ist, ist die Bereitschaft und der Druck zu "First Response" Programmen in der Regel deutlich geringer. Häufig erst stimuliert durch konkrete Einsätze, mit denen die Organisation (z.B. Freiwillige Feuerwehr) befasst war und nicht adäquat helfen konnte, wird nach Möglichkeiten gesucht, etwas zu "verbessern". Hier wird dann im Aufgreifen der Idee "First Response" ein Lösungsansatz gesehen, zukünftig besser helfen zu können. Fehlen dort Organisationsmitglieder, die ansonsten hauptamtlich im Rettungsdienst arbeiten, so ist die konkrete Umsetzung meist schwieriger und häufig nur auf einen kleinen Notfallkoffer, einige Kurse und auf Basismaßnahmen beschränkt, da das organisationsinterne know how fehlt.
Wie häufig und zu welchen Einsätzen ein First Response System alarmiert wird, hängt von der gesamten Organisationsstruktur ab.

Organisatorische Leistungen
Neben den medizinischen Leistungen, erbringt darüber hinaus das First Response System auch organisatorische Leistungen:
- Absicherung von Unfallstellen
- Rückmeldungen über Art und Umfang des Notfallereignisses
- Rasches Auffinden von Notfallorten besonders in entlegenen Gebieten durch lokale Ortskenntnis (Pfadfinderfunktion).
- Weitere Unterstützung des Rettungsdienstpersonals durch Personal-verstärkung

Erstes Kennzeichen eines Modell 2 First Response Systems ist die Beliebigkeit der Verfügbarkeit. D.h. es handelt sich um ein freiwilliges Engagement, das vorhanden ist, oder auch nicht und damit nur ergänzend zu den Strukturen des jeweiligen Sicherstellungsauftrages zum Einsatz kommt. 
Folgende Merkmale sind Voraussetzung, um von einem Modell 2 First Response System im Rettungsdienst zu sprechen:
- Freiwilliges Personal (unterschiedlicher Qualifikation und Ausrüstung), das bereit ist zu medizinischen Notfällen zu kommen.
- Alarmierung über die Rettungsleitstelle
- Ergänzende Tätigkeit zu den regulären Strukturen des öffentlichen Ret-tungsdienstes.

Ganz wesentlich sind Akzeptanz und Einbindung des First Response Systems in die Strukturen des öffentlichen Rettungsdienstes. Ein reines Einrichten und "Anbieten" des Systems reicht nicht aus. Vielmehr ist eine Vereinbahrung mit dem Träger des Rettungsdienstes erforderlich. Die Konstruktion als "First Response Einheit" erlaubt es dem Träger auch, z.B. private, konzessionierte Rettungsorganisationen zu alarmieren und vorab als First Responder zu entsenden, damit er Vorwürfe auf unterlassene Hilfeleistung, abwehren kann (siehe einschlägige Urteile).
Ausgehend von diesen drei Grundvoraussetzungen, gibt es - über die eingangs beschriebenen Modelle hinaus - verschiedene Möglichkeiten der Alarmierung.

Direkte Alarmierung
Je direkter die Verfügbarkeit ist, umso einfacher ist die Einbindung. D.h., ist ein First response System auf den regulären Alarmierungswegen (-schleifen), eventuell sogar mit Versorgung im Einsatzleitrechner, aktivierbar und hat es eine hohe Verfügbarkeit, wird es auch geplant zum Einsatz kommen.

Indirekte Alarmierung
Ist das System nicht auf den Schienen des Rettungsdienstes aktivierbar, weil z.B. die Alarmierungssysteme der Rettungsleitstelle und der freiwilligen Feuerwehr getrennt sind, oder die Alarmierung ist sogar nur über Telefon möglich, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes für den First Responder. Auch andere Aufgaben (z.B. Krankentransport, Praxistätigkeit, Einsatz, etc.) vermindern die Einsatzhäufigkeit eines Systems als First Responder. 






Bei Einsätzen in Modell 1 Strukturen benutzt der Träger des Rettungsdienstes eigene Kräfte, die entweder direkt der Notfallrettung zuzuordnen sind oder über die "Spitzenabdeckung" (z.B. Besetzung von Reserve RTWs bzw. Springer RTWs durch Brandschutzkräfte oder Rettungseinsatz mit Krankentransportwagen) aus trägereigenen Kräften kommen. Dieser Einsatz trägt damit zur Senkung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung bei. Die Vorhaltungsleistung für die andere Aufgaben (z.B. Brandschutz), werden vom jeweiligen Träger aufgewendet und es kommen, neben den Geräten und dem Verbrauchsmaterial, im Falle eines First Response Einsatzes allenfalls Stundenlöhne zum Ansatz. Davon zu unterscheiden sind die First Response Einsätze in Modell 2 Strukturen. Der bisherige Betrieb von First Response Systemen geschieht in Form von freiwilligen Systemen, unterschiedlicher Qualifikation und beliebiger Verfügbarkeit. Dies qualifiziert First Response Systeme als "organisierte Nachbarschaftshilfe". Diese oben als Modell 2 beschriebenen Systeme sind außerhalb des regulären Rettungsdienstes angesiedelt und damit außerhalb des Bedarfsplanes. Die Kosten für Vorhaltung und Einsatztätigkeit gehen damit zunächst zu Lasten des Betreibers des First Response Systems und nicht zu Lasten des öffentlichen Rettungsdienstes. 
Falsch wäre es jedoch anzunehmen, dass Modell 2 First Responder mittel- bzw. langfristig gänzlich ohne Auswirkungen auf den öffentlichen Rettungsdienst blieben. Je höherwertiger die Leistungen des First Responder sind, eventuell sogar in Verbindung mit lokal ansässigen Ärzten, je organisierter das System und je höher die Verfügbarkeit, um so weniger kommt der Träger des Rettungsdienstes an diesem System vorbei und um so mehr Einfluss auf die weitere Entwicklung des Rettungsdienstes wird von ihm ausgehen. Dabei spielen auch haftungsrechtliche Aspekte eine Rolle. 
Modell 1 First Response Systeme gehören trägereigenen Strukturen an. Damit haftet der Träger direkt für alle Schäden, die sich aus dem Einsatz des First Responder heraus ergeben. Beauftragt der öffentliche Träger des Rettungsdienstes als Reaktion auf einen Notruf einen First Responder (= Alarmierung über offizielle Rettungsleitstelle), handelt dieser im Auftrag des Trägers und wird damit zum Verwaltungshelfer. Das bedeutet, dass auch aus diesem Einsatz heraus der Träger für Schäden (zumindest nach außen) einstehen muss, ähnlich wie die Kommunen dies auch bei der Freiwilligen Feuerwehr tun. Insofern ist der Träger des Rettungsdienstes gut beraten, wenn er auch bei First Response Systemen Art, Umfang und Güte der Leistungen festlegt und überwacht, um sein Haftungsrisiko zu mindern. Dies steigt mit zunehmender Invasivität der durchgeführten Leistungen an. Risikomindernd wirkt hier die Bestellung eines verantwortlichen Arztes beim Träger der das Programm überwacht (z.B. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst). Dies wird zumindest dann nicht ohne finanzielles Engagement des Trägers bleiben können, wenn er bei Ausstattung, Ausbildung und Überwachung mitgestalten und gleichzeitig das System erhalten möchte. Im Innenverhältnis sollte der Träger des Rettungsdienstes mit der Organisation, die das First Response System betreibt Vereinbahrungen schließen, damit Rückgriffsmöglichkeiten im Haftungsfall, Art und Umfang des Betriebes und auch finanzielle Zuständigkeiten geregelt sind. 
Durch die haftungsrechtliche Verflechtung alleine wird schon deutlich, dass First Response Systeme, die von der Rettungsleitstelle alarmiert werden, nicht gänzlich unabhängig vom öffentlichen Rettungsdienst betrachtet und betrieben werden können. Es kann sogar festgehalten werden, dass auch Modell 2 First Response Systeme sobald sie von der Rettungsleitstelle alarmiert werden, Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind. 
Die - wie auch immer erfolgende - Einrichtung von Modell 2 First Response Systemen wird voraussichtlich keine bestehenden hauptamtlichen Rettungswachen überflüssig machen. Jedoch werden bei derzeit immer noch steigenden Einsatzzahlen (+ 6-7% jährlich seit 1992, LECHLEUTHNER 1998) und anhaltendem Kostendruck die Träger und Kostenträger sehr wohl ein gut funktionierendes First Response System in Planungsüberlegungen einbeziehen, wenn der Bau einer neuen Rettungswache oder die Einrichtung eines neuen hauptamtlich besetzten Fahrzeuges zur Diskussion stehen, da der Hauptkostenfaktor zweifelsohne die Einhaltung von - wie auch immer definierten - Hilfsfristen ist. 
Bei Zusammenbrechen oder einer Abnahme der Verfügbarkeit des (freiwilligen) First Response Systems wird dann eine neue Situation entstehen, die eine neue Planung erforderlich machen wird. Die Abwägung zwischen Kosten und Sicherstellungsverpflichtung muss der verantwortliche Träger treffen. Da Rettungsdienst eine staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr ist, sollte der Landesgesetzgeber festlegen, wie die Standards des regulären Rettungsdienstes aussehen, damit es nicht durch die zuvor beschriebenen Wechselwirkungen zwischen First Response Systemen und Rettungsdienst schleichend zu einer Absenkung der Leistungskraft des Rettungsdienstes kommt. 
Nicht unberücksichtigt dürfen bei diesen Überlegungen die Sorgen von Organisationen (z.B. Freiwillige Feuerwehren) bleiben, die befürchten, dass durch eine Zunahme der First Response Systeme auf sie zunehmend Druck (von außen und von innen) ausgeübt wird, ebenfalls ein First Response (FR) System einzurichten. 
Dabei entstehen Sorgen, dass
- Die Mitglieder die zusätzlichen Aufgaben entweder nicht übernehmen wollen oder können
- Die bisherigen Aufgaben schon nicht bewältigt werden können
- Eine Einführung eines FR Systems und die darauf - wegen fehlender Bereitschaft - folgende notwendige Aufgabe der FR Tätigkeit zu einem Ansehensverlust der gesamten Organisation führen kann
- Investitionsmittel und Ausbildungsmöglichkeiten mit den FR Aufgaben geteilt werden müssen

Daraus wird deutlich, dass eine Einrichtung von FR Systemen innerhalb bestehender Organisationen nicht problemlos erfolgen oder durch einfache Aufgabenzuordnung durchgesetzt werden kann. Während Modell 1 FR Systeme auf arbeitsrechtlicher Ebene organisiert werde können, hängt es bei freiwilligen Organisationen ganz wesentlich von der Zusammensetzung und Interessenslage der Mitglieder ab. Eine spannungsarme Möglichkeit ist entweder eine zeitlich befristete Einrichtung (Pilotprojekt), eine Beschränkung auf z.B. Nachtzeit bzw. Wochenenden und/oder eine Realisierung im Rahmen einer Untergliederung. (z.B. Gruppe, Abteilung, etc.) 



Sondersignale werden in Deutschland aufgrund jeweiliger Gesetze oder Vorschriften genehmigt. Die klassischen Nutzer von Sondersignalen sind Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, jedoch gibt es auch Zulassungsmöglichkeiten für Bluttransporter und andere (K. Fehn/A. Lechleuthnner 1998). Für FR Systeme finden sich derzeit keine gesetzlichen Vorschriften. Da FR Systeme sich üblicherweise bestehender Organisationsstrukturen (z.B. Freiwillige Feuerwehr) bedienen, stehen sie im Einsatzfalle zur Verfügung. Grundlage zur Benutzung von Sondersignalen, die für andere Zwecke (z.B. Bluttransporte, Freiwillige Feuerwehr) erteilt wurden, ist im konkreten Einsatzfall der § 34 StGB (übergesetzlicher Notstand), der es ermöglicht, diese Einrichtungen zur Abwehr von Lebensgefahr straffrei zu benutzen. Wird von einer Organisation ein Fahrzeug beschafft, das ausschließlich für medizinische Notfälle im Sinne eines FR Systems benutzt wird, seine Sondersignale aber auf einer anderen gesetzlichen Grundlage (z.B. Bluttransport) erhält, ist dies unzulässig. Ist hier eine Zulassung nach Rettungsgesetz nicht möglich, können unter Umständen je nach Bundesland die zuständigen Behörden (Ministerium, Bezirksregierung, Kommune) in Absprache mit dem Träger des Rettungsdienstes Sondergenehmigungen erteilen, damit die Betreiber des FR Systems nicht Gefahr laufen, eine fortgesetzte Ordnungswidrigkeit zu begehen oder unkonzessioniert Rettungsdienst zu betreiben. Letzter Tatbestand ist dann gegeben, wenn die Organisation ohne Kenntnis des öffentlichen Rettungsdienstes eigenständig mit Sondersignalen zu medizinischen Notfällen fährt, eine Behandlung durchführt und anschließend diese Einsätze wie auch immer abrechnet. 



1. Es lassen sich grob zwei verschiedene First Response (FR)Systeme unterscheiden:
 | Modell 1: Hauptamtliche First Response Systeme, die Teile des Rettungsdienstträgers oder einer seiner Vertragsorganisationen sind
|  | Modell 2: Freiwillige First Response Systeme mit unterschiedlichen Organisationsformen |
2. FR Systeme sind eine Weiterentwicklung des Rettungswesens um das therapiefreie Intervall nach Eingang des Notrufes bis reguläre Kräfte des Rettungsdienstes vor Ort sind zu verkürzen.
3. FR Systeme erbringen sowohl medizinische als auch organisa-torische Leistungen im Rahmen eines Notfalleinsatzes nach Landes-Rettungsgesetz.
4. FR Systeme, die von der Rettungsleitstelle alarmiert werden, handeln im Auftrag des Rettungsdienstträgers und sind damit Verwaltungshelfer. Sie werden im Beauftragungsfall Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
5. FR Systeme können sowohl von ausgebildeten Ersthelfern bis hin zu mitwirkungswilligen Ärzten reichen.
6. Die Einführung von FR Systemen nach Modell 1 erfolgt auf arbeitsrechtlicher Grundlage. Bei der Einführung als Modell 2 System ist dies derzeit vereinfacht nur auf freiwilliger Basis im Rahmen einer bestehenden Organisation vorstellbar.
7. Der Träger des Rettungsdienstes kann seine Haftungsrisiken durch Festlegung und Überwachung der Leistungen des FR Systems minimieren.
8. Wird ein freiwilliges FR System (Modell 2) wegen fehlender Bereitschaft oder hoher Belastung aufgegeben und entsteht dadurch politischer Druck, wird der Träger des RD entweder mit einer Modell 1 Gestaltung oder mit einer hauptamtlichen Einrichtung einer regulären RD Struktur reagieren müssen.
(Quellenverweis: Dr. jur. Karsten Fehn; Dr. med. Dr. rer.nat. Alex Lechleuthner; Institut für Notfallmedizin der BF Köln) 
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